Die Häufigkeit von Extremwetterereignissen nimmt auch in Deutschland zu. Schnell können Feuer, Stürme oder Überschwemmungen ein Unternehmen schädigen. Eine gewerbliche Gebäudeversicherung schützt vor existenziellen Schäden.
Sicherheit aufbauen
Naturgewalten spielen in weltweiten Prozess- und Lieferketten ein große Rolle. Aber auch vor Ort können Ereignisse den Betrieb stören, wie z.B. Vandalismus, Extremwetterereignisse, Unfälle und undichte Wasserrohre. Schnell können solche Ereignisse zu teuren Schäden führen - teils mit existenzbedrohenden Folgen.
Die Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung sind insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten und schützen diese vor einer ganzen Reihe von Elementarschäden und unvorhersehbarer Ereignisse. Das Gebäude und darin fest verbaute Einbauten bleiben so im Falle eines Schadens abgesichert. Abhängig vom Tarif können Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Überschwemmungen, Sturm, Leitungswasser und Vandalismus versichert werden.
Vorteile mit einer Gebäudeversicherung
Die Versicherung schützt die Gebäude eines Unternehmens im Falle eines Schaden.
- Hohe Versicherungssumme wählbar
- Pauschale Versicherungssumme möglich
- Versicherung von Nutzungsausfall möglich
- Versicherung der Verglasung möglich
- Absicherung Ihrer finanziellen Liquidität
- Optional: Mietausfall versicherbar
Eine Gebäudeversicherung kann folgende Gefahren umfassen:
- Feuer, Brand
- Blitzschlag
- Sturm, Hagel
- Leitungswasser, -Rohrbruch
- Überschwemmung
- Vandalismus
- unbenannte Gefahren
Nicht alle genannten Punkte sind standardmäßig in jedem Vertrag enthalten. Eine genaue Abstimmung mit den Kunden ist unbedingt vorzunehmen.
Neben dem Gebäude stellen Geschäftsinhalte (Elektronik, Ware, Lager, Maschinen) bedeutende Erfolgsfaktoren für Unternehmen dar.
Eine Versicherung dieser Geschäftsinhalte sollte regelmäßig in Erwägung gezogen werden.
Im Falle eines Schadens an Lagerbeständen oder Produktionsmitteln steht auch häufig ein Teil des Unternehmens still. So leistet eine Betriebsunterbrechnung-Versicherung beispielsweise
- den entgangenen Betriebsgewinn
- die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern
Betriebsunterbrechnung-Versicherung wird auch häufig als Ertragsausfallversicherung bezeichnet.
Wer gewerbsmäßig oder privat Wohnungen oder Gebäude vermietet, sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen.
Die private Haftpflichtversicherung reicht bei Vermietern nicht aus.