Täglich im Einsatz: Im Kundenauftrag, zu Wartungsarbeiten, zur Montage oder zur Auslieferung. Kleine Transporter und Lieferwagen. Sie ermöglichen es, kostengünstig und flexibel die Service-Qualität eines Unternehmens auf hohem Niveau zu halten.
Service mit Mittelpunkt
Wer mit den hohen Anforderungen seiner Dienstleistungen auffallen möchten, setzt regelmäßig Lieferwagen ein, um Kunden und Geschäftspartner zu besuchen. Lieferwagen sind dabei meist nicht nur Aushängeschild eines Unternehmens, sondern auch ein Werkzeug, um Resourcen und Mitarbeiter schnell an den Einsatzort zu bringen.
Die gewerbliche Kaskoversicherung für Lieferwagen
Unternehmen müssen für Ihre Lieferwagen und Transporter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Der regelmäßige Einsatz von Lieferwagen macht auch eine Kasko-Versicherung lohnenswert! Damit bleibt Ihr Fahrzeug geschützt! Mit einer Erweiterung können Sie auch den wertvollen Inhalt schützen.
Vorteile mit einer Kasko Lieferwagen-Versicherung
Eine gewerbliche Kasko-Lieferwagen-Versicherung kann flexibel ausgebaut werden und einen weitreichen Schutz umfassen:
- Sichern der Verfügbarkeit des Fahrzeugs
- Teilkasko oder Vollkasko
- Einschluss grober Fahrlässigkeit möglich
- Schutzbrief zum Schutz vor Beseitungskosten
- Selbstbeteiligung für günstigen Schutz
- Erweiterung auch mit Fahrer-Schutz
- Optional: Schutz der teuren Ausrüstung
Häufig wird in Lieferwagen teure Ausrüstung untergebracht. Diese Ausrüstung lässt sich oftmals versichern, ebenso wie das Fahrzeug selbst.
Wer Werkzeug offen liegen lässt, z.B. auf der Ladefläche, der muss eine zusätzliche Prämie zahlen. Grobe Fahrlässigkeit kann zum Verlust der Deckungszusage führen.
Nachtzeit: In der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr gilt eingeschränkter Versicherungsschutz. Das Fahrzeug sollte auf dem überwachten Firmengelände oder auf einem angemeldeten Parkplatz abgestellt werden. Andernfalls können auch erweiterte Klauseln vereinbart werden.
Der Schutz des Fahrers sowie weiterer Insassen kann vereinbart werden. Bezahlt werden beispielsweise Verdienstausfall, Invalidität und Hinterbliebenenrente.
In der Regel handelt es sich um eine Subsidiärdeckung, d.h. die Leistungen werden ausgezahlt, sofern die Betroffenen nicht anderweitig Deckungsschutz durch andere Versicherungen erhalten.